Bevor eine Kommune ein Alarmierungssystem beschafft, stehen andere Fragen im Raum als bei der Einsatzkraft: Wo liegen die Daten? Wer ist verantwortlich? Was passiert, wenn etwas ausfällt? Und gibt es Unterlagen für die Ausschreibung? Hier die Antworten.
Auf einer eigenen virtuellen Maschine in Rechenzentren innerhalb der EU, mit getrennter Testumgebung.
Beim Kunden, unter Debian 12 oder Ubuntu 24.04, eingerichtet durch ein Installationsskript mit Selbsttest. Die Daten bleiben im eigenen Haus.
Tägliche, verschlüsselte Sicherung außer Haus, 30 Tage aufbewahrt. Ein Selbsttest prüft Datenbank, Dienste, Zertifikat, Push- und Mailweg.
Die Position einer Person verlässt ihr Telefon nicht.
Für die Daten ihrer Mitglieder ist die jeweilige Organisation verantwortlich; der Betreiber von AlarmPunkt verarbeitet sie in deren Auftrag. Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung stimmen wir im Beschaffungsverfahren mit Ihnen ab.
Übertragung nur über TLS 1.2 und 1.3 mit HSTS, die Datenbank im Ruhezustand verschlüsselt, ebenso die Einsatzdatenbank am Alarmmonitor.
Rechte je Gruppe in Stufen, bei jeder Anfrage auf dem Server geprüft. Zweiter Faktor je Organisation, Sperre nach wiederholten Fehlversuchen.
Ein Sicherheits-Audit mit geführter Befundliste: Offene Befunde stehen dort mit Schweregrad und Entscheidung.
Ein System, das nicht neben dem steht, was schon da ist.
Alarmieren, Mitteilungen, Termine und Mängel sowie Abfragen von Alarmen, Personen, Fahrzeugen, Status und Verfügbarkeit – dokumentiert, mit Zugriffsschlüssel.
Digitalfunk und Pager, DE-Alarm, DIVERA 24/7, Fireboard, Telegram, NINA und Florix (ZMS-Hessen), soweit lizenziert.
Meldungen je Melder mit festem Ziel; ein lesender Zugang je Organisation, etwa für PowerBI. Ein Wächter meldet, wenn eine Anbindung verstummt.
Was geplant und noch nicht ausgeliefert ist, steht in der Leistungsbeschreibung getrennt – und ist nicht Gegenstand des Angebots.
AlarmPunkt ist eine Zusatzalarmierung. Es ersetzt weder den Notruf 112 noch die vorhandene Meldeempfängertechnik. Für die Zustellung auf ein Telefon sind Mobilfunk oder WLAN und die Push-Dienste von Apple und Google nötig.
Beim Betrieb durch den Anbieter in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union, auf einer eigenen virtuellen Maschine. Auf Wunsch läuft AlarmPunkt auf einem eigenen Server der Kommune – dann liegen die Daten bei ihr.
Für die Daten ihrer Mitglieder ist die jeweilige Organisation verantwortlich. Der Betreiber von AlarmPunkt verarbeitet sie in deren Auftrag (Art. 28 DSGVO).
AlarmPunkt ist eine Zusatzalarmierung; der Meldeempfänger bleibt das verbindliche Alarmierungsmittel. Für die Zustellung auf ein Telefon sind Mobilfunk oder WLAN nötig. Fällt der Versanddienst des Servers aus, versendet der Server direkt.
Ja. Eine Leistungsbeschreibung, die für Ausschreibungen geschrieben ist, die Handbücher für Portal, Apps und Alarmmonitor und die Schnittstellenbeschreibung. Sprechen Sie uns an.
Registrieren und ausprobieren ist kostenlos. Für den Betrieb erstellen wir ein Angebot, das zur Größe der Organisation und zu den gewünschten Bausteinen passt.
Konto anlegen, Organisation eintragen, App installieren – der Probealarm an das eigene Gerät ist danach einen Knopfdruck entfernt. Wer erst reden will: Wir gehen das gern gemeinsam durch.
Der Alarm auf iPhone und Android – laut, mit Stichwort und Adresse, als Ergänzung zum Meldeempfänger.
Mehr erfahrenWer kommt, wer ist da – live in App, Portal und am Monitor im Gerätehaus.
Mehr erfahrenDer Bildschirm im Gerätehaus: Einsatz, Karte, Rückmeldungen und Fahrzeugstatus.
Mehr erfahrenLaut auch bei stummem Telefon – und die App sagt vorher, ob das Gerät bereit ist.
Mehr erfahrenWerkfeuerwehr, Betriebssanitäter, Rufbereitschaft – alarmieren per App und Browser.
Mehr erfahrenAus dem Lahn-Dill-Kreis – als Ergänzung zu Meldeempfänger und hessenALARM.
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